Produkthaftung · Recht · 4 Min. Lesezeit

Klare Verantwortung: Warum die Adresse des Inverkehrbringers Ihr höchster Schutz ist

Im Zeitalter des weltweiten Onlinehandels kann jedermann Produkte aus dem Ausland bestellen. Doch wer haftet, wenn ein Produkt verunreinigt oder falsch dosiert ist? NORDBLATT erklärt die fundamentale Bedeutung von Artikel 9 der LMIV: Das Vorhandensein eines verantwortlichen Lebensmittelunternehmers mit Sitz in der Europäischen Union ist der wichtigste rechtliche Schutzschild für Verbraucher.

1. Die Pflicht zur Nennung des verantwortlichen Unternehmens

Gemäß europäischem Recht muss auf jeder Verpackung der Name oder die Firma und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers angegeben sein. Dieser haftet vollumfänglich für die Einhaltung aller Hygiene- und Deklarationsvorschriften.

2. Das Risiko anonymer Online-Anbieter

Verkäufer ohne postalische Anschrift in der EU können bei Mängeln rechtlich kaum belangt werden. Oft handelt es sich um Produkte, die weder auf Pestizide noch auf verbotene Substanzen untersucht wurden. Seriöse deutsche Anbieter stehen mit ihrem Namen für Qualität ein.

3. Direkter Kundendienst und Erreichbarkeit

Ein deutscher Inverkehrbringer bietet verlässlichen Kundenservice per Telefon und E-Mail. Bei NORDBLATT beantworten geschulte Experten Ihre Rückfragen binnen 24 Stunden.

NORDBLATT Transparenz-Gebot:

Kaufen Sie ausschließlich Präparate mit vollständiger deutscher Firmenanschrift auf dem Etikett – echte Produkthaftung garantiert höchste Sicherheit.

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